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SV AULFINGEN

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Hygienekonzept - Wiederaufnahme Spielbetrieb während den Beschränkungen durch COVID-19

  Hygienekonzept SV Aulfingen (PDF)

 

Allgemeine Grundsätze

  • Der Schutz der Gesundheit jedes Individuellen, steht über allem!
  • Jeder Teilnehmer von Veranstaltungen des Sportverein Aulfingen e. V., muss das Hygienekonzept kennen und dessen Anweisungen Folge leisten.
  • Das Hygienekonzept gilt für das gesamte Sportgelände des Sportverein Aulfingen e. V. und somit für alle Personen, welche das Sportgelände betreten. Zuwiderhandlungen können zum Verweis des Sportgeländes führen.
  • Bei entsprechenden Grippe oder Grippeähnlichen Symptomen, ist der Zugang zum Sportgelände verwehrt. Bitte bleiben Sie zum Selbstschutz und zum Schutz von Ihren Mitmenschen Zuhause!

 

Hygienebeauftrage

  • Die Vorstandschaft des Sportverein Aulfingen e. V.
  • Michael Amma, Aitrach Str. 5, 78187 Geisingen, +49 172 /639 1084

 

Allgemeine Maßnahmen

  • Der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern muss, soweit möglich, eingehalten werden.
  • Im Ein- und Ausgangsbereich des Sportgeländes, in den Toiletten, sowie in den Wirtschaftsbereichen steht Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes, sind die Hände zu desinfizieren.
  • Sanitäre Anlagen sind mit Handwaschseife, Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel ausgestattet.
  • Auf dem gesamten Sportgelände sind Hinweise und Beschilderungen zu den Hygienevorschriften angebracht.
  • Das Hygienekonzept wird rechtzeitig (mindestens eine Woche), im Vorfeld eines Spiels an die Gastmannschaft und den Schiedsrichter übermittelt.
  • Kabinen und Duschen werden nach jeder Nutzung gründlich gelüftet und gereinigt.
  • Zusätzlich zu den hier aufgeführten Regeln gilt die aktuelle Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg.
  • Bei Rückfragen stehen die Hygienebeauftragten zur Verfügung.

 

Maßnahmen für den Trainingsbetrieb

Allgemein

  • Eine gewissenhafte Dokumentation der Teilnehmenden durch den Trainer, die Trainerin sind zwingend erforderlich.
  • Auf Körperkontakt außerhalb des Spielfeldes ist zu verzichten.
  • Weiterhin wird empfohlen, dass alle Trainingsteilnehmer bereits umgezogen erscheinen und nach dem Training zu Hause duschen.

 

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können mit Körperkontakt durchgeführt werden.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt 20 Personen (inklusive Trainer/innen).
  • Sofern mehr als 20 Spieler/Spielerinnen teilnehmen, sind mehrere Gruppen zu bilden.

 

Maßnahmen für den Spielbetrieb (VOR und NACH dem Spiel)

Logistik

  • Alle Personen, welche am Spieltag teilnehmen, müssen von dem Hygienekonzept in Kenntnis gesetzt werden. Dazu ist, wie bereits in den allgemeinen Maßnahmen erwähnt, das Hygienekonzept des SV Aulfingen mindestens eine Woche im Voraus an den Gastverein und den Schiedsrichter zu übermitteln.
  • Die Heimmannschaft muss sich mindestens 75 Minuten vor dem Anpfiff auf dem Sportgelände einfinden.
  • Die Gastmannschaft darf sich frühestens 60 Minuten vor Anpfiff auf dem Sportgelände einfinden.
  • Der Schiedsrichter darf sich frühestens 45 Minuten vor Anpfiff auf dem Sportgelände einfinden.
  • Der Spielberichtsbogen muss von zu Hause oder mit einem mobilen Endgerät erfasst und freigegeben werden (um die Anwesenheit zu dokumentieren, sind alle Beteiligten anzugeben – auch Betreuer).
  • Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes sind die Hände zu desinfizieren (siehe Ein- und Ausgangsbereich).
  • Jeder Spieler hat seine eigene Getränkeflasche inkl. Getränk mitzubringen (dies gilt auch für die Gastmannschaft).

 

Nutzung von Kabinen und Duschen

  • Der Gastmannschaft stehen vor und nach dem Spiel beide Kabinen im Clubheim zur Verfügung.
  • Der Heimmannschaft steht vor und nach dem Spiel das Zelt auf dem Trainingsplatz zur Verfügung.
  • Durch die räumliche Trennung und separaten Eingänge sind die Mannschaften komplett voneinander getrennt.
  • Der Schiedsrichter hat eine eigene Umkleidekabine (exklusive Sanitärbereich).
  • In den Umkleidekabinen ist nach Möglichkeit der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Im gesamten Innenbereich wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Der Aufenthalt in der Kabine ist auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
  • Empfohlen wird:
    • Bereits umgezogen erscheinen
    • Aufwärmen im Spieloutfit
    • Zuhause zu duschen
  • Die Duschen dürfen maximal von 5 Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Die Teambesprechungen vor und nach dem Spiel, haben im Freien und unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern statt zu finden.

 

WÄHREND des Spieles

  • Auf Körperkontakt außerhalb des Spielfeldes ist zu verzichten.
  • Die Mannschaften und der Schiedsrichter betreten und verlassen den Platz zeitlich getrennt voneinander.
  • Alle auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen Spieler/Innen, Trainer/Innen, Betreuer/Innen müssen sich auf dem Spielfeld (Mindestabstand ist hier ausgesetzt) bzw. in der Coachingzone unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern aufhalten.
  • Auf ein gemeinsames Einlaufen, Aufstellen und Abklatschen wird bis auf weiteres verzichtet.
  • Es wird weitestgehend auf einen gemeinsamen Torjubel verzichtet.
  • Während der Halbzeitpause bleiben die Mannschaften auf dem Platz.
    Ist dies nicht möglich (z.B. wetterbedingt) verlassen die Mannschaften & Schiedsrichter den Platz zeitlich versetzt und halten in den Umkleidekabinen den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.

 

Nach dem Spiel

  • Nach dem Spiel sollte seitens der Gastmannschaft schnellstmöglich geduscht werden, damit die Heimmannschaft die Duschen benutzen kann (nach entsprechender Lüftung & Reinigung).
  • Bei Betreten und Verlassen des Sportgeländes sind die Hände zu desinfizieren (siehe Ein- und Ausgangsbereich).

 

Maßnahmen für die Zuschauer

  • Es dürfen maximal 250 Zuschauer zzgl. SpielerInnen, Trainer Innen, Schiedsrichter Innen, Betreuer Innen, Sanitäter Innen, Hygienebeauftragter, das Sportgelände bzw. den Zuschauerbereich betreten.
  • Der Ein- und Ausgang zum Sportgelände befindet sich rechte (Auffahrt) und linke Hand (Fußweg), des Sportgeländes.
  • Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes sind die Hände zu desinfizieren (siehe Ein- und Ausgangsbereich).
  • Beim Betreten des Sportgeländes findet eine Datenerhebung nach Corona-Verordnung Sport mit Vor- und Zunamen, Adresse und Telefon- oder Mobilfunknummer statt (die aufgenommenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden vom Hygienebeauftragten nach 4 Wochen vernichtet).
  • Das Eintrittsgeld ist direkt am Eingang zu entrichten.
  • Die Zuschauer dürfen den Zuschauerbereich (Zone 3) nicht verlassen.
    Spielfeld Zone 1 und Umkleidebereich Zone 2 dürfen nicht betreten werden.
  • Im gesamten Zuschauerbereich ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • An den Verkaufsflächen gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern.
    Es kann hierdurch zu Warteschlangen/ Verzögerungen kommen.

 

Maßnahmen für das Vereinsgaststätte

  • Bei Runden und Pokalspielen bleibt die Vereinsgaststätte in der Regel geschlossen.
    Die Bewirtung der Zuschauer findet außerhalb der Vereinsgaststätte statt.
  • Bei Trainingseinheiten und Arbeitseinsätzen gelten folgende Maßnahmen
    • Beim Betreten und Verlassen der Vereinsgaststätte sind die Hände zu desinfizieren, sowie ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
      Dieser kann am Tisch abgenommen werden.
    • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
    • Die Sitzplätze dürfen nicht gewechselt werden.
    • Singen und Musizieren ist im Vereinsheim nicht gestattet.
    • Auch an der Verkaufstheke gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Hierdurch kann es zu Warteschlangen und Verzögerungen kommen.
    • Es sind maximal 5 Personen pro Tisch, maximal 25 Personen im Vereinsheim zulässig.

 

ZONEN-AUFTEILUNG

ZONE 1
SPIELFELD
Zulässige Personen:
Spieler/Innen, Trainer/Innen, Schiedsrichter/Innen, Betreuer/Innen, Sanitäter/Innen, Hygienebeauftragter
 
ZONE 2
UMKLEIDEBEREICH
Zulässige Personen:
Spieler/Innen, Trainer/Innen, Schiedsrichter/Innen, Betreuer/Innen, Sanitäter/Innen, Hygienebeauftragter
 

Im gesamten Innenbereichen wird dringend empfohlen, einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen.

ZONE 3
ZUSCHAUERBEREICH
Zulässige Personen:
Unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern dürfen maximal 250 Zuschauer + Spieler/Innen, Trainer/Innen, Betreuer/Innen, Sanitäter/Innen und Hygienebeauftragter den Zuschauerbereich betreten.
 

Die entsprechenden Schilder mit Hygienevorschriften gilt es dringend zu beachten und umzusetzen.

 

Zonenübersichtsskizze Sportplatz Aulfingen

VIELEN DANK für eure Aufmerksamkeit und die gegenseitige Rücksichtnahme! Nur wenn sich alle Beteiligten an das Hygienekonzept halten, können wir einen Teil dazu beitragen, dass wir gesund bleiben und unseren Sport irgendwann einmal wieder ohne Einschränkungen fortführen können. Bleibt gesund!


Eure Vorstandschaft des Sportverein Aulfingen e. V.

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